1. Allgemein
1.0 Busfahrten können bei den Anmeldestellen gebucht werden.
1.1 Teilnahme von Kindern und Jugendlichen bis 16 Jahren nur mit Begleitperson/Erziehungsberechtigten. Ausnahmen sind nach Rücksprache mit dem TSV Schwaikheim möglich.
1.2 Für die Ski- und Snowboardausrüstung sind die Teilnehmer selbst verantwortlich. Bitte lassen Sie vor der Skiausfahrt in ihrem eigenen Interesse und zur Sicherheit die Schneesportgeräte in einem Fachgeschäft überprüfen. Besonders wichtig ist eine einwandfreie funktionierende und richtig eingestellte Sicherheitsbindung mit Skistoppern.
1.3 Versicherungsschutz für Mitglieder im TSV Schwaikheim: Vereinsmitglieder sind über ihren Mitgliedsbeitrag bei Vereinsaktivitäten gemäß des Sportversicherungsvertrags mit dem WLSB versichert.
Versicherungsschutz für Nichtmitglieder: Nichtmitglieder haben keinen Versicherungsschutz über den WLSB. Kosten für Sondertransport bei Krankheit oder Unfall gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Reisegepäckversicherung besteht nicht.

 

2. Anmeldung
2.1 Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen verbindlich anerkannt.
2.2 Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Formular oder online unter www.tsv-ski.de
Die Bezahlung erfolgt durch Überweisung oder durch Teilnahme am Lastschrift-Einzugsverfahren. Bei Überweisung bitte Name, Adresse, Ausfahrts- und Telefonnummer angeben.
2.3 Gilt nur bei Überweisung:
Die Anmeldung hat nur Gültigkeit, wenn die zu leistende Anzahlung zum entsprechenden Zeitpunkt auf dem Konto des TSV Schwaikheim eingegangen ist. Die Restzahlung muss bis spätestens 1 Woche vor Reiseantritt geleistet sein.
2.4 Bei Anmeldungen mit begrenzter Teilnehmerzahl erfolgt die Anmeldung in Reihenfolge der Geldeingänge.

 

3 Leistungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Programmheft.
3.2 Unterschiedliche Zimmerqualitäten sind im zumutbaren Maß möglich. Die Zuteilung der Zimmer bleibt der Ausfahrtsleitung vorbehalten.
3.3 Sonderwünsche wie Einzelzimmer oder Zimmersonderausstattungen können nur begrenzt berücksichtigt werden, sie sind nur Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich vom TSV Schwaikheim bestätigt wurden.

 

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Leistungen (z.B. Skigebiet, Hotel, Liftkarten) aufgrund besonderer unvorhersehbarer Ereignisse (z.B. Schneelage), kurzfristig zu ändern.
4.2 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die von Seiten des TSV Schwaikheim nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer zumutbar sind und den Gesamtzuschnitt der Ausfahrt nicht beeinträchtigen.
4.3 Sollten sich die Preise der Liftgesellschaften, deren Leistungen die SZB lediglich vermittelt (Fremdleistung) und auf deren Preisgestaltung der TSV Schwaikheim keinen Einfluss hat, nach Drucklegung des Programmheftes ändern, so gehen die entsprechenden Preiserhöhungen bzw. Senkungen zu Lasten oder Gunsten des Teilnehmers.

 

5. Rücktritt, Ersatzperson
5.1 Rücktritte sind nur bis zum Anmeldeschluss der Ausfahrt möglich. Bei Rücktritt des Kunden berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10 EUR. Bei Rücktritt nach Anmeldeschluss erfolgt keine Rückerstattung.
Wird bis Reisebeginn ein Dritter (Ersatzperson) an der Reise teilnehmen, so werden die Kosten abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EURO 10,- erstattet.

 

6. Rücktritt durch den TSV Schwaikheim
6.1 Wir behalten uns vor, die Ausfahrten bei nichterreichen der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl abzusagen. Über die Nichtdurchführung werden Sie rechtzeitig vor Reiseantritt informiert.
6.2 In Fällen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (Straßenverhältnisse, Schneelage etc.) kann die Ausfahrt auch kurzfristig abgesagt werden, wenn die Ausfahrt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
6.3 Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche und Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
6.4 Wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Ausfahrt ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört, kann der TSV Schwaikheim aus wichtigem Grunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und Schadenersatz verlangen.

 

7. Haftung
7.1 Der Verein übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Bei beauftragten Beförderungsunternehmen bestimmt sich die Haftung nach deren Beförderungsbestimmungen. Diese können bei den Beförderungsunternehmen eingesehen werden.

 

8. Datenerhebung und -verwertung
8.1 Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG).
8.2 Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
8.3 Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos und Filmaufnahmen des Teilnehmers in Printmedien, Internet, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, etc.) können vom Veranstalter ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Die eigenen Verwertungsansprüche der Teilnehmer oder Urheber bleiben von dieser Regelung unberührt. Mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme bei Veranstaltungen oder Ausfahrten des Vereins erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden.

 

9. Beförderungsanlagen und Busreisen
9.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Liftgesellschaften und der von uns beauftragten Busunternehmen werden von allen Teilnehmern anerkannt.

 

10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1 Bei allen Fahrten ins Ausland ist unbedingt ein gültiger Reisepass mitzuführen. Für manche Länder genügt ein gültiger Personalausweis. Soweit möglich werden Sie über die geltenden Bestimmungen informiert. Soweit der Reiseteilnehmer nicht deutscher Staatsangehöriger ist, hat er sich selbst über die geltenden Bestimmungen zu informieren. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, soweit sie nicht ausdrücklich vom Reiseteilnehmer mitgeteilt oder offenkundig sind.
10.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller sonstigen für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
10.3 Werden Teilnehmer ohne gültige Ausweispapiere bei Grenzübertritt zurückgewiesen, gehen die Kosten und die uns entstandenen Auslagen zu Lasten des Teilnehmers.

 

11. Jugendliche und Freizeiten
11.1 Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
11.2 Bei Skiausfahrten, die nicht als Jugendfreizeiten ausgeschrieben sind, insbesondere wenn Teilnehmer auf mehrere Quartiere verteilt sind, kann der Leiter der Ausfahrt minderjährige Teilnehmer nicht beaufsichtigen. Insbesondere abends sind eine Beaufsichtigung der abendlichen Aktivitäten sowie eine Überprüfung, wann die Jugendlichen in Ihre Quartiere zurückkehren, nicht möglich. Des Weiteren kann außerhalb der gebuchten Skikurse eine Beaufsichtigung auch tagsüber nicht gewährleistet werden. Mit der Unterschrift erklärt der Erziehungsberechtigte das Einverständnis der Teilnahme seiner Tochter/ seines Sohnes und stellt die SZB, sowie den Leiter der Ausfahrt von jeglicher Haftung gleich aus welchem Rechtsgrunde auch gegenüber Dritten frei, ausgenommen bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten.
11.3 Für Ski-Freizeiten gelten erweiterte Teilnahmebedingungen, welche Sie vom Ausfahrtsleiter erhalten.

 

12. Skisportliche Betreuung
12.1 Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
12.2 Unter skisportlicher Betreuung verstehen wir das Vorrausfahren eines Übungsleiters zum Kennenlernen der Pisten, Ratschläge und Tipps zur Stilverbesserung, aber keinen festen Skikurs. Es kann gegenüber den Übungsleitern keine Haftung geltend gemacht werden. Dies gilt auch für das Kursangebot.

 

13. Verantwortlich
  DSV Ski- und Snowboardschule TSV Schwaikheim